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PBK MAZ: Aufgabe

Am 1. Juli 2014 hat der Bundesrat den Landesgesamtarbeitsvertrag LGAV für das Metallgewerbe allgemeinverbindlich erklärt. In regelmässigen Abständen findet eine erneute Publikation mit den von den Vertragspartnern geänderten oder ergänzten Bestimmungen statt. Diese werden auf der Homepage der Paritätischen Landeskommission (PLKM) publiziert: www.plkm.ch


Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) durch den Schweizerischen Bundesrat heisst denn auch, dass für alle Unternehmen der Branche, ob Verbandsmitglied oder nicht, bezüglich Löhne, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen die gleichen minimalen Bestimmungen gelten. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge bedeutet dies auch einen Schutz vor dem so genannten Lohn- und Sozialdumping durch Firmen aus dem Ausland, die Arbeiten im Metallgewerbe in der Schweiz ausüben können.

 
Die Paritätische Landeskommission im Metallgewerbe (PLKM) bildet gemäss Art. 11 LGAV das oberste Vollzugsorgan und ist Aufsichtsorgan über die PBK MAZ.

Kantone Zentralschweiz PBK MAZ

Kantone

Informationen für Schweizer Betriebe

Die PBK MAZ ist die Regionale Paritätische Berufskommission der Zentralschweiz. Aufgabe der PBK ist gemäss den Vorgaben der PLKM der regionale Vollzug des Landesgesamtarbeitsvertrages (Kontrolltätigkeit). Die restlichen Aufgaben gemäss LGAV Art. 10 und Art. 11 obliegen der PLKM. Für allfällige Rechtsanfragen oder sonstige Anfragen, welche nicht den Vollzug (z. B. ein laufendes Kontrollverfahren) betreffen, bitten wir Sie mit der Paritätischen Landeskommission im Metallgewerbe (PLKM) Kontakt aufzunehmen.


www.plkm.ch
Tel. 044 285 77 06
info@plkm.ch


Gemäss dem Dienstleistungsauftrag der PLKM ist die Paritätische Berufskommission Metall Agrar Zentralschweiz das regionale Vollzugsorgan für die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug.

 

Informationen für Entsendebetriebe und kurzfristige Stellenantritte Schweiz:

Informationsplattform des Bundes in vier Sprachen: entsendung.admin.ch

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